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   BGH, 12.07.2018 - V ZB 52/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31540
BGH, 12.07.2018 - V ZB 52/17 (https://dejure.org/2018,31540)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2018 - V ZB 52/17 (https://dejure.org/2018,31540)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - V ZB 52/17 (https://dejure.org/2018,31540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 18a AsylG, § ... 70 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 415 Abs. 1 FamFG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt eines Ausländers ohne gültige Grenzübertrittspapiere im Transitbereich eines Flughafens vor dem Ablauf von 30 Tagen als Freiheitsentziehung; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Freiheitsentziehungssachen ohne Zulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufenthalt eines Ausländers ohne gültige Grenzübertrittspapiere im Transitbereich eines Flughafens vor dem Ablauf von 30 Tagen als Freiheitsentziehung; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Freiheitsentziehungssachen ohne Zulassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16

    Ansehen des nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Aufenthalts eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 52/17
    a) Der nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhende Aufenthalt eines Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens ist vor Ablauf der in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG bestimmten Frist von 30 Tagen als Freiheitsentziehung im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 415 Abs. 1 FamFG anzusehen, wenn das zuständige Bundesamt den Asylantrag des Betroffenen abgelehnt oder ihm die Einreise verweigert hat, das Verwaltungsgericht die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt und seine Entscheidung der Grenzbehörde bekannt gemacht hat und wenn eine Überlegungsfrist von drei Kalendertagen seit der Bekanntgabe an den Betroffenen verstrichen ist (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 98/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 64/17

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - V ZB 52/17
    Mit der Rechtsbeschwerde wendet sich die beteiligte Behörde nicht, wie aber nach § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG geboten, gegen einen Beschluss, durch den eine freiheitsentziehende Maßnahme abgelehnt oder zurückgewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, juris Rn. 4).
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